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FAQ: FAQ

ICH MÖCHTE MAL WIEDER EIN GROSSES BLUTBILD BESTIMMEN LASSEN

Liebe Patienten!

Sehr oft werden wir mehr oder weniger anlasslos (ohne, dass Beschwerden vorliegen) um eine Blutentnahme gebeten. Sei es, um mehr Sicherheit vor Erkrankungen zu haben, oder weil andere Behandler (Fachärzte, Heilpraktiker, Freunde) eine Blutentnahme angeregt haben.

Grundsätzlich muss bei gesetzlich versicherten Patienten jede Blutentnahme ärztlich indiziert sein, d.h. sie muss zwingend erforderlich sein, um auffällige Untersuchungsergebnisse weiter abzuklären oder bereits vorher auffällige Ergebnisse zu kontrollieren. Einzige Ausnahme sind die ab 35 alle drei Jahre möglichen Gesundheitsuntersuchungen, wobei auch hier lediglich die Bestimmung von Nüchternzucker und Cholesterin von den Kassen übernommen werden.

Falls diese Kriterien nicht erfüllt sind, können wir Ihnen natürlich dennoch gerne jeden Laborwert Ihrer Wahl bestimmen, werden es Ihnen aber privat in Rechnung stellen müssen. 

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

FACHARZT XY HAT ANGEORDNET, DASS SIE BLUTWERTE BESTIMMEN!

Jeder Facharzt muss die Blutentnahmen, die er indiziert, selbst durchführen. Ausnahme sind bestimmte Routineuntersuchungen vor Kontrastmitteluntersuchungen oder regelmäßige fachärztlich veranlasste Kontrolluntersuchungen (z.B. bei Rheumatikern unter antirheumatischer Dauertherapie)

Bitte weisen Sie Ihren Facharzt bei Bedarf freundlich darauf hin.

KANN ICH RÜCKWIRKEND EINE ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG BEKOMMEN?

Dies ist regelhaft nicht möglich. In begründeten Ausnahmefällen dürfen wir Sie maximal 2 Tage rückwirkend krank schreiben. In keinem(!) Fall länger.

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